Mattern & Collegen: Historie

Historie

Seit über 30 Jahren ist der Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Wolfgang Mattern als selbständiger Rechtsanwalt mit Hauptsitz in Kiel tätig. 1984 begann die Tätigkeit in einer mittelgroßen Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei, in der notarielle Kenntnisse bis hin zum Notarvertreter und deren Befähigung zum Notar erlangt wurden. Durch zahlreiche notarspezifische Seminare und durch die praktische Tätigkeit als Notarvertreter sind wir heute in der Lage, Beratungen in allen notariellen Fragen im Zusammenhang mit sämtlichen notariellen Verträgen, wie z.B. Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Erbverträgen, Gesellschaftsverträgen, Teilungserklärungen etc. durchführen zu können.

1989 wurde er Partner dieser Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei, in der er Mandanten u.a. in Rechtsgebieten, wie Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Strafrecht vertrat.

1994 wurde die jetzige Kanzlei in der Düppelstraße gegründet. In dieser Zeit hat sich der Kanzleiinhaber auf das sogenannte Immobilienrecht, zu dem das Kaufrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht gehören, spezialisiert. Da insbesondere im Erb- als auch im Kaufrecht steuerrechtliche Fragen eine wichtige Rolle spielen, ist auch eine Ausbildung als Fachanwalt für Steuerrecht gefolgt.

Seit 1997 besteht die Mitgliedschaft im Deutschen Forum für Erbrecht e.V. mit Sitz in München. Aus dieser Tätigkeit heraus wurde das erste Kieler Erbrechtsforum veranstaltet, welches sich direkt an den Bürger wandte, um auf breiter Ebene über erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen zu informieren.

Seit 1983 besucht Herr Rechtsanwalt Mattern die Fachtagungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht des evangelischen Siedlungswerks. Im Jahre 1990 wurde durch ihn der Verband der Immobilienverwalter Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V. (www.immoverwalter.org) gegründet, in dem er seit fast 30 Jahren ehrenamtlich als geschäftsführender Vorstand für den Verband tätig ist und zahlreiche Immobilienverwaltungsfirmen betreut.

Der Verband der Immobilienverwalter Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (www.ddiv.de) mit Sitz in Berlin angeschlossen, der unter seinem Dach in der ganzen Bundesrepublik mehr als 2.600 Immobilienfirmen vereinigt. Als Mitglied des Verbandsrates ist Herr Rechtsanwalt Mattern seit dessen Gründung 2006 ehrenamtlich im DDIV tätig; in diesem Jahr wurde Herr Mattern zum Vorsitzenden des Verbandsrates gewählt. Als Referent führt er Fortbildungsseminare für Immobilienverwalter in Norddeutschland durch und betätigt sich als Autor sowie als Redaktionsbeirat für die bundesweit erscheinende Zeitschrift des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. "DDIV Aktuell" (www.ddivaktuell.de).

Als Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. vertritt Herr Rechtsanwalt Mattern auch die Interessen von gewerblich Tätigen, deren Urheberrechte verletzt werden.

2014 hat Herr Rechtsanwalt Mattern die Fachausbildung zum Mediator bei dem INSTITUT FÜR ANGEWANDTES RECHT/Juristische Fachseminare in Berlin abgeschlossen. Er ist Mitglied im Verein integrierte Mediation e.V. und darf sich ab 2017 „Best International Mediator“ nennen. Dieser Titel wurde von AI Global Media verliehen.

Bundesweit werden Selbständige, private Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Immobilienfirmen, Verwaltungsfirmen sowie Wohnungsbau-Genossenschaften in rechtlicher Hinsicht betreut und beraten und auch gerichtlich bei allen Land- und Oberlandesgerichten vertreten.

Auch die Rechtsgebiete wie Gesellschafts- und Erbrecht, Familienrecht, Verkehrs- sowie Strafrecht werden von den Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Bürogemeinschaft vertreten.

Die Stärke der Kanzlei besteht in jahrzehntelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Immobilienrechts sowie in der Kooperation mit fachspezifischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren, sodass eine umfassende Betreuung des Mandanten ermöglicht wird.